Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der 21 LearnLine AG
§ 1 Geltungsbereich
- Die Leistungen, Angebote und Lieferungen von 21 LearnLine AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 21 LearnLine AG behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung zu aktualisieren.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von 21 LearnLine AG nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht widersprochen wird.
- Sämtliche Abweichungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von Seiten 21 LearnLine AG.
§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung
- Die Angebote von 21 LearnLine AG in Prospekten, Anzeigen oder Internet-Präsentationen sind auch bezüglich der Preise freibleibend und unverbindlich.
- An die Auftragserteilung ist der Kunde vier Wochen ab Zugang der Erklärung gebunden. Innerhalb dieser Frist kann 21 LearnLine AG den Auftrag durch eine Auftragsbestätigung oder durch Präsentation der erstellten Leistung annehmen.
- 21 LearnLine AG ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen, insbesondere Programmierungs- und Grafikarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausschließlicher Ansprech- und Kontaktpartner ist bei der Durchführung des Vertrages 21 LearnLine AG. Dem Kunden ist es nur bei vorheriger Zustimmung seitens 21 LearnLine AG gestattet, unmittelbare Kontakte mit oben genannten Dritten zu pflegen. Der Kunde erkennt diese Regelung als wesentliche Vertragspflicht an.
§ 3 Nutzung von installierter Software
- Durch die Installation oder Nutzung von Software und Dokumentation erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und stimmt zu, sich an sie zu halten. Wenn der Kunde den Bedingungen dieses Vertrages nicht zustimmt, verpflichtet er sich, die komplette Software und Dokumentation unverzüglich an die Adresse der 21 LearnLine AG zurückzusenden.
- Lizenzgewährung: Die 21 LearnLine AG entwickelt und vertreibt eigene Software. In manchen Fällen vertreibt die 21 LearnLine AG auch Produkte anderer Hersteller. Das Vertriebsrecht wurde von der 21 LearnLine AG rechtmäßig erworben, alle Rechte eines Eigentümers und Urhebers verbleiben in der Regel beim Hersteller. Sowohl eigene Produkte, als auch Produkte anderer Hersteller werden im folgenden als „21LL-Software“ bezeichnet.
- Wird nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart, gewährt 21 LearnLine AG dem Kunden eine ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz.
- zur Installation von 21LL-Software auf einem beliebigen einzelnen Personalcomputer, wobei es sich nicht um eine Workstation in einem Computer-Netzwerk handeln darf und
- zum Kopieren von 21LL-Software einzig zu dem Zweck der Installation auf Ihrem Computer und als Sicherung und Archivaufbewahrung und
- zur Nutzung der Dokumentation, die der 21LL-Software beiliegt.
- Gemäß Abschnitt §3.3 dürfen Sie die Software auf einem einzelnen Computer installieren und verwenden, ODER die Software auf einem Speichergerät (beispielsweise einem Netzwerkserver) installieren und speichern, welches nur zur Installation der Software auf anderen Computern über ein internes Netzwerk verwendet wird, vorausgesetzt, Sie besitzen eine Lizenz für jeden weiteren Computer, auf dem die Software installiert und ausgeführt wird. Außer den in §3.3 ausdrücklich aufgeführten Bedingungen darf eine Lizenz der Software nicht gleichzeitig auf mehreren Computern installiert oder verwendet werden. Außer zum alleinigen Zweck der Installation der Software auf einem Computer (wie oben beschrieben), darf der Zugriff auf eine und die Verwendung von einer Lizenz der Software nicht über Server oder Netzwerkspeichergeräte erfolgen. Dies gilt auch für Citrix- und Citrix-ähnliche Umgebungen. Nach Maßgabe dieser Bedingungen dürfen Sie die Software nur einmal auf einem einzelnen Computer installieren.
- Handelt es sich bei der 21LL-Software um Company-Module (dies wird entsprechend angezeigt), so erhält der Kunde das Recht, diese auf beliebig vielen Personalcomputern der von ihm vertretenen Organisation zu installieren.
- Es ist verboten, Kopien der 21LL-Software und Dokumentation herzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben oder auf elektronischem Wege die Software von einem Computer auf einen anderen oder über ein Netzwerk zu übertragen. Es ist erlaubt, die Rechte dieses Vertrages an Dritte zu übertragen, vorausgesetzt, die dritte Partei erklärt sich gegenüber der 21 LearnLine AG schriftlich damit einverstanden, sich an die Vertragsbedingungen zu halten. In einem solchen Fall sind alle Kopien der 21LL-Software und die gesamte Dokumentation an die dritte Partei zu übergeben. Der ursprüngliche Lizenznehmer verliert seinen Anspruch auf die Nutzung der Software und Dokumentation. Alle nicht übergebenen Kopien sind unverzüglich zu vernichten, die Software ist vom Personalcomputer zu deinstallieren. Die LearnLine untersagt jeglichen Verleih von 21LL-Software.
- Für die Produkte LearnSim® und SimulTrain® gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
- Trainer-Kit: Das Trainer-Kit besteht aus Software auf CD-ROM und falls eine entsprechende Sicherheitslösung realisiert ist, aus einem Sicherheitsschlüssel (dongle). Die Nutzung des Trainer-Kits im Rahmen einer Ausbildung setzt die Zahlung einer Lizenzgebühr für jeden Teilnehmer und für jeden Kurs gemäß der jeweils gültigen 21 LearnLine AG-Preisliste voraus. Mit dem Trainer-Kit erwirbt der Käufer lediglich eine Individuallizenz für den Eigengebrauch. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, viermal jährlich auf Anforderung der 21 LearnLine AG Rechenschaft über durchgeführte Seminare, Zahl und Namen der Teilnehmer abzulegen. Im Anschluss daran erfolgt die Abrechnung der Teilnehmerlizenzgebühren durch die 21 LearnLine AG. Die Rechnung wird zu Zahlung fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
- Zusätzliche Sicherheitsschlüssel: Falls Sicherheitsschlüssel benötigt werden, können vom Kunden weitere erworben werden, damit die Software gleichzeitig auf mehreren Computer funktionieren kann. Die Nutzung von zusätzlichen Schlüsseln im Rahmen einer Ausbildung setzt den Erwerb einer Teilnehmerlizenz für jeden Teilnehmer eines jeweiligen Kurses voraus.
- Teilnehmerlizenz: Eine Teilnehmerlizenz beinhaltet das Recht, eine Ausbildung für eine Person mit der Software durchzuführen.
- Verpflichtungen des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, die vorgesehenen Sicherheitsmechanismen, vor allem die Sicherheitsschlüssel, nicht zu beschädigen. Der Kunde informiert die 21 LearnLine AG unverzüglich über das Auftreten von Problemen in der Software-Anwendung. Der Kunde trifft die nötigen Maßnahmen, um jede Verwendung seiner Sicherheitsschlüssel durch Dritte zu verhindern. Im Falle von Nichtbefolgung obiger Verpflichtungen hat 21 LearnLine AG das Recht, die Lizenz mit sofortiger Wirkung aufzuheben und die unverzügliche Rückgabe des zur Verfügung gestellten Materials, besonders der Sicherheitsschlüssel, zu verlangen.
§ 4 Nutzung von Online-Angeboten
- Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der 21 LearnLine AG entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten Online-Angebote, deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt. Bei Lieferung von Software (mittels CD ROM, DVD usw.) gelten die Lizenzbedingungen der 21 LearnLine AG.
- Der Vertrag / das Abonnement kommt dadurch zustande, dass der Kunde auf einem Internet-Portal der 21 LearnLine AG ein Online-Angebot auswählt und von der 21 LearnLine AG per e-Mail eine Bestätigung seiner Produktauswahl erhält. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich befristete Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Online-Angeboten eingeräumt, das auf die insbesondere unter Abschnitt §4.4 beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der 21 LearnLine AG als Inhaberin aller Urheber- und Schutzrechte.
- Der Zugang des Kunden zu den Online-Angeboten erfolgt passwortgeschützt über das Internet im Wege der Datenfernübertragung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich die 21 LearnLine AG zu unterrichten. Im Übrigen ist die 21 LearnLine AG berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den Online-Angeboten zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.
- Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Online-Angeboten verbleiben bei der 21 LearnLine AG oder dem ursprünglichen Rechteinhaber. Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Online-Angebote von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses. Der Kunde verpflichtet sich, die Online-Angebote nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Online-Angebote zu ermöglichen. Der Zugang zu den Online-Angeboten darf nur von einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig von zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen / Markenzeichen und / oder Eigentumsangaben an den Online-Angeboten zu verändern.
- Gewährleistung / Haftung: Die Online-Angebote werden regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Verwendung der Online-Angebote stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation der Online-Angebote erforderlich macht. Soweit der Kunde Inhalte, Applikationen etc. aus einem Online-Angebot herunterlädt und zumindest vorübergehend speichert, ist eine zeitnahe Verwendung der abgerufenen Daten, in der aktuellen Version, unerlässlich. Die Auswahl und die Verwendung der Online-Angebote erfolgen in alleiniger Verantwortung des Kunden. Die 21 LearnLine AG haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Kunden grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. Für Kaufleute wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertrags angeboten werden.
- Nichtverfügbarkeit: Die 21 LearnLine AG bemüht sich, den Zugang zu den Online-Angeboten permanent, das heißt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, der Zugriff zeitweise beschränkt sein.
§ 5 Generelle Bedingungen zur Nutzung von Software
- Keine weiteren Rechtsansprüche: Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass 21 LearnLine AG sowohl Urheber als auch Eigentümer der 21LL-Software und Dokumentation ist. 21 LearnLine AG behält den Rechts- und Besitzanspruch der 21LL-Software und Dokumentation. Die Produkte von 21 LearnLine AG werden nicht verkauft; stattdessen werden Kopien der 21 LearnLine AG-Produkte über den Vertriebskanal an den Kunden lizenziert. Der Kunde akzeptiert, dass die gewährte Lizenz kein Verkauf von 21LL-Software und Dokumentation ist und dass der geschlossene Vertrag ihm in Bezug auf die 21LL-Software und Dokumentation keine Anspruch auf Patente, Vervielfältigungen, Branchengeheimnisse, Warenzeichen oder auf andere Rechte gewährt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die 21LL-Software und Dokumentation vertraulich zu behandeln und angemessene Schritte zu unternehmen, unerlaubte Vervielfältigung und Bekanntgabe zu verhindern. Alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährten Rechte, einschließlich aller in- und ausländischen Urheberrechte, verbleiben bei der Firma 21 LearnLine AG und ihren Zulieferern.
- Keine Modifikation oder Dekompilierung: Die lizenzierte Software ist urheberrechtlich geschützt. Es ist verboten, 21LL-Software, Dokumentation oder Kopien im ganzen oder teilweise zu ändern, zu kombinieren, zu modifizieren, anzupassen oder zu übersetzen, sie zu dekompilieren, einer Rückentwicklung zu unterziehen, zu disassemblieren oder in eine visuell erfassbare Form zu bringen.
§ 6 Erstellung von Individual-Software, Erstellungszeiten, Erstellungsverzug, Gefahrübergang
- Vereinbarte Erstellungszeiten der Leistungen von 21 LearnLine AG können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten, wie z.B. fristgerechte Bereitstellung von Bild- und Informationsunterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung, nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen der Kunden verlängert sich die Erstellungszeit um die Dauer der vereinbarten Frist. Die Erstellungszeit gilt als eingehalten, wenn die Leistungen abgenommen sind.
- Die Erstellung gilt ab dem Zeitpunkt als erbracht, an dem 21 LearnLine AG die Fertigstellung dem Kunden mitteilt.
- Alle vereinbarten Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt ordentlicher und zeitgerechter Selbstbelieferung. 21 LearnLine AG ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zurückzuhalten, solange der Kunde seinen eigenen Verpflichtungen nicht nachkommt, namentlich bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele.
- Werden vereinbarte Erstellungstermine nicht eingehalten, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins von 21 LearnLine AG vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
- Hat 21 LearnLine AG die Nichteinhaltung für verbindlich zugesagte Termine zu vertreten oder befindet sich 21 LearnLine AG im Verzug, so hat der Kunde im Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Kaufpreises für jede vollendete Woche des Verzuges, soweit der tatsächlich entstandene Schaden nicht geringer ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde sich nicht nachweislich um eine Ersatzleistung bemüht hat.
- Die Liefergefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, wenn die Leistung dem Kunden übergeben oder abgenommen wurde. Die Bereitstellung der Leistung im Internet oder in öffentlich zugänglichen Medien gilt als Übergabe der Leistung.
§ 7 Preise
- Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Leistungen mit einer voraussichtlichen Erstellungszeit von mehr als vier Monaten behält sich 21 LearnLine AG das Recht vor, die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste zu erhöhen. Gleiches gilt, wenn aufgrund eines im Risikobereich des Kunden liegenden Umstandes die tatsächliche Leistung erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.
- Zusätzliche Leistungen von 21 LearnLine AG, die mit dem Kunden nachträglich vereinbart werden bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Kunden, werden gesondert berechnet. Als zusätzliche Leistung ist auch die Pflege der erstellten Leistung anzusehen.
- In Stundensätzen sind außerdem nicht enthalten: Digitalisierungen im größeren Umfang, Installationen beim Kunden und Reiseaufwand, der dem Kunden mit 1,00 € je Entfernungskilometer berechnet wird. Bilder, welche 21 LearnLine AG über eine Bildagentur zur Erfüllung der Leistung erwerben muss, werden dem Kunden gesondert berechnet.
§ 8 Zahlung, Zahlungsverzug
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf einem Geschäftskonto von 21 LearnLine AG als bewirkt.
- Vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall räumt der Kunde 21 LearnLine AG das Recht ein, festzulegen, welche Forderung durch eine Zahlung getilgt wird.
- Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden zulässig. Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen berechtigen den Kunden nicht zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. In jedem Fall können Zahlungen nur in der Höhe der dem Kunden zustehenden und geltend gemachten Gegenansprüchen zurückgehalten werden.
- Kommt es zur Nichtabnahme des Auftrags aus Gründen, welche 21 LearnLine AG nicht zu verantworten hat, so werden die fälligen Beträge dem Kunden 3 Wochen nach der zweiten Abnahmeaufforderung in Rechnung gestellt.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden 21 LearnLine AG Umstände bekannt, die erhebliche oder begründete Zweifel an der Kreditfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, wie etwa die Eröffnung eines Vergleichs-, Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, die Ablehnung eines Konkursantrages oder eine negative schriftliche Kreditauskunft, so ist 21 LearnLine AG berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist 21 LearnLine AG außerdem berechtigt, für alle offenen Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und gegebenenfalls nach fruchtlosem Ablauf dieser Forderung eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen, verbunden mit dem Zusatz, dass nach Ablauf dieser Frist 21 LearnLine AG berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist ist 21 LearnLine AG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Für die Dauer des Zahlungsverzuges ist 21 LearnLine AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, jedoch mindestens 1% pro Monat. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes das Eigentum von 21 LearnLine AG. 21 LearnLine AG bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Zahlung Urheber von erbrachten Leistungen.
- 21 LearnLine AG ist bis zur vollständigen Zahlung zum Widerruf der Leistungsverwendung berechtigt, soweit der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug gerät oder seine Vertragspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. In diesem Fall ist es dem Kunden nicht gestattet, die Leistungen weiter zu benutzen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist 21 LearnLine AG weiterhin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 Gewährleistung
- 21 LearnLine AG gewährleistet, dass von ihr gelieferte Ware oder erstellte Leistungen die schriftlich zugesicherte Eigenschaften aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die deren Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
- Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher jedenfalls nur die Software und Dokumentation, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
- Mit Ausnahme der oben aufgeführten beschränkten Gewährleistung in Bezug auf Software schließen 21 LearnLine AG und ihre Zulieferer jegliche Gewährleistungen und Zusicherungen, sowohl ausdrücklicher, stillschweigender oder anderer Natur aus, einschließlich jeglicher Haftung für die Zusicherung marktüblicher Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Ebenso wenig wird eine Garantie der Nichtverletzung der Rechte Dritter oder der Freiheit von Rechten Dritter gewährt. 21 LearnLine AG garantiert nicht, dass die Software frei von Fehlern ist oder unterbrechungsfrei funktioniert.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Auslieferung an den Besteller. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
- Der Kunde muss die gelieferte Ware oder die erstellte Leistung unverzüglich nach Gefahrübergang auf Schäden oder Mängel untersuchen (Abnahme), um 21 LearnLine AG sofort und unter Angabe des genauen Sachverhalts schriftlich davon zu unterrichten. Im Übrigen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Gefahrübergang schriftlich mitgeteilt werden. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend, wenn während der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar.
- Ist die erstellte Ware oder die erstellte Leistung mangelhaft, so liefert 21 LearnLine AG nach deren Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistung Ersatz oder bessert nach. Dabei ist 21 LearnLine AG berechtigt, bis zu drei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder wird sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen bewirkt, so kann der Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
- Werden Wartungs- und Pflegeanweisungen seitens 21 LearnLine AG nicht befolgt, Änderungen an Waren oder erstellten Dienstleistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist. Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, so hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist.
§ 11 Haftung
- Über eine Haftung aus Gewährleistung hinaus haftet 21 LearnLine AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von 21 LearnLine AG. Die Haftung ist gegenständlich auf vorhersehbare Schäden. Insbesondere haftet 21 LearnLine AG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Unabhängig davon ist die Haftung auf das Dreifache der vereinbarten Vergütung beschränkt.
- Für den Verlust von Daten haftet 21 LearnLine AG nur insoweit, als der Schaden durch regelmäßige – bei Kaufleuten tägliche – Sicherung nicht hätte vermieden werden können.
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einsatzmöglichkeiten der Software von 21 LearnLine AG in seinem Umfeld, insbesondere für die Einsatzmöglichkeiten bei seinem Provider.
§ 12 Urheberrechte
- Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist 21 LearnLine AG Urheber der erstellten Leistung. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon, soweit sie urheberrechtlichen Schutz genießen, in anderer als der mit 21 LearnLine AG vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. 21 LearnLine AG ist außerdem berechtigt, ihr eigenes Unternehmenslogo oder das Logo Dritter, welche die Leistung erbracht hat im zumutbaren Rahmen auf der Eingangsseite der Kunden zu präsentieren.
§ 13 Datenschutz
- Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von 21 LearnLine AG gespeichert und verarbeitet werden. Die Kundendaten werden in Form von Namen und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die 21 LearnLine AG, von beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen.
- 21 LearnLine AG behandelt alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden vertraulich. Dies gilt auch für Mitarbeiter von 21 LearnLine AG.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von seinem Anschluss verbreiteten und bei ihm abrufbaren Nachrichten und Dienstleistungen, sowie der über seinen Anschluss durchgeführten Operationen und Transaktionen. Der Kunde hat für die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen zu sorgen, soweit er Änderungen bei den erbrachten Dienstleistungen vornimmt.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Für den Fall, dass der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Freiburg im Breisgau als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Gleiches gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, oder dessen Firmensitz unbekannt ist. 21 LearnLine AG behält sich aber das Recht vor, auch am jeweiligen Sitz oder Wohnsitz des Kunden zu klagen.
- Für alle Verträge und alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich materielles deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

